Aktuell

Arbeitsprogramm in Klausur festgelegt

Die Interessenvertretung der Menschen mit Beeinträchtigungen in Oberösterreich, kurz IVMB, hat unter der Leitung des neu gewählten Vorstands eine Klausur abgehalten. 

In diesem strategischen Treffen wurde intensiv über das Arbeitsprogramm für die kommenden beiden Jahre diskutiert und entscheidende Schwerpunkte festgelegt.

Die IVMB agiert als direkte Stimme für Menschen mit Beeinträchtigungen in Oberösterreich und pflegt einen engen Kontakt zu Landesrat Dr. Wolfgang Hattmannsdorfer. Als Soziallandesrat ist er gemeinsam mit Frau Mag.a Renate Hackl, der Leiterin der zuständigen Abteilung des Landes, für die Behindertenhilfe in Oberösterreich verantwortlich.

Ein zentrales Ergebnis der Klausur ist die klare Ausrichtung auf die Stärkung der Interessensvertretungen in Unternehmen. 

Dieser Fokus wird durch die verstärkte Bereitstellung von Informationsmaterial, Infovideos und Checklisten unterstützt. 

Die IVMB setzt sich somit das ambitionierte Ziel, die Integration von Menschen mit Beeinträchtigungen in berufliche Umfelder nachhaltig zu fördern.

Die IVMB lädt Unternehmen und Interessenvertretungen herzlich dazu ein, sich aktiv an diesem Prozess zu beteiligen und gemeinsam an einer inklusiveren Gesellschaft zu arbeiten. Durch die gestärkte Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft, Politik und Interessenvertretungen wird die IVMB ihren Beitrag dazu leisten, Barrieren abzubauen und Menschen mit Beeinträchtigungen eine selbstbestimmte Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen.

Bildungsprogramm EMC

Frühjahr/Sommer 2025

Auch im heurigen Frühjahr bietet das Empowermet-Center des Kompetenznetzwerks für Informationstechnologie – KI-I wieder zahlreiche Weiterbildungsmöglichkeiten für Interessenvertretungen und Menschen mit Beeinträchtigungen an.

Anbei der Link für das Bildungsprogramm und Anmeldeformular:

KLICK-MICH

Weitere Informationen erhalten sie unter Tel: 0732 / 272862
Anmeldungen zu den Kursen per e-Mail an: office@emc.ki-i.at

Pflegegeld – Erhöhung 2025

Im Folgenden möchten wir kurz über die Anpassung der Höhe des Pflegegeldes informieren.

Die Erhöhung ist ab 1.Jänner 2020 neu geregelt.

Sie wird mit Wirkung 1.Jänner jeden Jahres nach den Anpassungsfaktor nach § 108f ASVG durchgeführt.

Die momentane Höhe monatlich (netto)  in den einzelnen Stufen beträgt also derzeit:

Stufe 1: €    200,80
Stufe 2: €    370,30
Stufe 3: €    577,00
Stufe 4: €    865,10
Stufe 5: € 1.175,20
Stufe 6: € 1.641,10
Stufe 7: € 2.156,60

Es ist auch möglich durch Wechsel des Kostenträgers etwas unterscheiden können.

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