Aktuell
Verleihung Gütesiegel


Festliche Verleihung im Landhaus
Gütesiegel Sexualität und Beeinträchtigung
Nach 2018 und 2022 haben heuer 14 zusätzliche Wohnhäuser der OÖ. Behindertenhilfe das Gütesiegel „Sexualität und Beeinträchtigung“ bekommen.
Behinderten-Einrichtungen können um dieses Gütesiegel ansuchen.
Damit sie es bekommen, müssen dort viele Regeln eingehalten werden. Zum Beispiel, dass die Betreuer:innen anklopfen, bevor sie in ein Zimmer kommen. Sie müssen auch warten, bis man „herein“ sagt, bevor sie ins Zimmer kommen. Oder man muss mit Betreuer:innen darüber sprechen können, wenn man sich einen Freund oder eine Freundin wünscht oder den Wunsch hat, eine Sexarbeiterin / einen Sexarbeiter aufzusuchen. Aber auch Beispielsweise im Umgang mit sexuellen Übergriffen in Einrichtungen müssen Regeln aufgeschrieben und befolgt werden.
Wenn eine Einrichtung das Gütesiegel beantragt überprüft das Entscheidungs-Team, ob alle nötigen Dokumente mitgeschickt wurden oder ob noch etwas fehlt.
Dann befragen Mitarbeiter:innen von Proqualis die Klient:innen in der Einrichtung, ob die verschiedenen Regeln für das Gütesiegel eingehalten werden. Proqualis macht Befragungen im Behindertenbereich.
Wenn das Wichtigste und das Meiste passt, müssen auch die Geschäftsführungen und Mitarbeiter:innen in den Einrichtungen einige Fragen beantworten. Sie werden extra durch ein Mitglied vom Entscheidungs-Team befragt.
Wenn auch bei dieser Befragung alles in Ordnung ist, gibt das Entscheidungs-Team die Einrichtung frei für die Gütesiegelverleihung.
Es ist also ein langer Weg, bis man das Gütesiegel bekommt. Am vergangenen Mittwoch, den 9. April haben ihn insgesamt 14 Einrichtungen von Promente, Miteinander und der Caritas erfolgreich geschafft. Sie waren zur Verleihung des Gütesiegels Sexualität und Behinderung eingeladen.
Bei der Gütesiegel-Verleihung machte Lisa Wolfes-Danner Moderation und erklärt zu Beginn wie das Gütesiegel entstanden ist und warum es wichtig ist.
Der oberösterreichischen Soziallandesrat Dr. Christian Dörfel hat die Gütesiegelverleihung feierlich eröffnet.
Dann hielt die Obfrau vom Verein Senia eine Rede. Sie heißt Anna Wolfesberger. Sie hat erklärt, dass es auch für Menschen mit Beeinträchtigung ein Menschenrecht ist, Beziehungen zu führen und Sexualität leben zu dürfen.
Das Gütesiegel gibt gute Regeln dafür vor.
Alfred Prantl ist der Vorsitzende des Entscheidungs-Teams. Er bedankte sich bei Anna Wolfesberger, Lisa Wofes-Danner, dem Entscheidungs-Team, dem Land Oberösterreich und Proqualis für die gute Zusammenarbeit und die langjährige Unterstützung. Er betonte, dass Sexualität ein Menschenrecht ist. Das wurde auch vom Land Oberösterreich erkannt. Mit dem „Gütesiegel Sexualität und Beeinträchtigung“ wurde vom Land Oberösterreich ein Regelwerk in Auftrag gegeben, das einen Rahmen für den Umgang mit zwischenmenschliche Interaktionen in Einrichtungen der oberösterreichischen Behindertenhilfe bietet. Alfred Prantl wird sich dafür einsetzen, dass noch möglichst viele Einrichtungen das Gütesiegel beantragen. Er will dadurch erreichen, dass das Ausleben ihrer Sexualität für Menschen mit Beeinträchtigungen selbstverständlich wird.
Danach wurden die Gütesiegel-Urkunden an die Einrichtungen übergeben. Landesrat Dörfel gratulierte den Vertreter:innen der Einrichtungen, die das Gütesiegel entgegennahmen zur geschafften Zertifizierung und wünschte allen viel Glück. Er hofft, dass sich noch viele weitere Einrichtungen um das Gütesiegel bewerben und es bald wieder eine Verleihung geben wird.
Dazwischen gab es Live-Musik. Es wurde gescherzt, gelacht und mitgesungen. Es war eine feierliche Verleihung und ein stimmungsvoller Nachmittag.
Tätigkeitsbericht IVMB 2024
„In unserem Tätigkeitsbericht 2024 informieren wir über die Vereins-Aktivitäten der IVMB im letzten Jahr.
Wir haben vielen Menschen bei Problemen geholfen und Inklusion und Selbstbestimmung wieder ein Stück vorangebracht.“
Anbei zum Download KLICK-MICH
Innovative Ideen
zum Zusammenleben von Mensch mit und ohne Beeinträchtigung

Einreichfrist für den „Fliegenden Fisch“, den Oö. Inklusionspreis, wird bis 4. Mai 2025 verlängert!
KLICK-MICH
Inklusionspreis „Fliegender Fisch“ für Inklusive Projekte, Unternehmen, und Ideen in Oberösterreich.
Wie können Menschen mit Beeinträchtigung möglichst ohne Barrieren selbstbestimmt im Alltag leben?
Was kann getan werden um Rahmenbedingungen zu schaffen, die beeinträchtigten Menschen die gesellschaftliche Teilhabe auf Augenhöhe ermöglicht?
Wie können Menschen ihre Talente entdecken und Fähigkeiten entwickeln, die sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten einbringen können?
F

Arbeitsprogramm in Klausur festgelegt
Die Interessenvertretung der Menschen mit Beeinträchtigungen in Oberösterreich, kurz IVMB, hat unter der Leitung des neu gewählten Vorstands eine Klausur abgehalten.
In diesem strategischen Treffen wurde intensiv über das Arbeitsprogramm für die kommenden beiden Jahre diskutiert und entscheidende Schwerpunkte festgelegt.
Die IVMB agiert als direkte Stimme für Menschen mit Beeinträchtigungen in Oberösterreich und pflegt einen engen Kontakt zu Landesrat Dr. Wolfgang Hattmannsdorfer. Als Soziallandesrat ist er gemeinsam mit Frau Mag.a Renate Hackl, der Leiterin der zuständigen Abteilung des Landes, für die Behindertenhilfe in Oberösterreich verantwortlich.
Ein zentrales Ergebnis der Klausur ist die klare Ausrichtung auf die Stärkung der Interessensvertretungen in Unternehmen.
Dieser Fokus wird durch die verstärkte Bereitstellung von Informationsmaterial, Infovideos und Checklisten unterstützt.
Die IVMB setzt sich somit das ambitionierte Ziel, die Integration von Menschen mit Beeinträchtigungen in berufliche Umfelder nachhaltig zu fördern.
Die IVMB lädt Unternehmen und Interessenvertretungen herzlich dazu ein, sich aktiv an diesem Prozess zu beteiligen und gemeinsam an einer inklusiveren Gesellschaft zu arbeiten. Durch die gestärkte Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft, Politik und Interessenvertretungen wird die IVMB ihren Beitrag dazu leisten, Barrieren abzubauen und Menschen mit Beeinträchtigungen eine selbstbestimmte Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen.
Bildungsprogramm EMC
Frühjahr/Sommer 2025
Auch im heurigen Frühjahr bietet das Empowermet-Center des Kompetenznetzwerks für Informationstechnologie – KI-I wieder zahlreiche Weiterbildungsmöglichkeiten für Interessenvertretungen und Menschen mit Beeinträchtigungen an.
Anbei der Link für das Bildungsprogramm und Anmeldeformular:
Weitere Informationen erhalten sie unter Tel: 0732 / 272862
Anmeldungen zu den Kursen per e-Mail an: office@emc.ki-i.at
Pflegegeld – Erhöhung 2025
Im Folgenden möchten wir kurz über die Anpassung der Höhe des Pflegegeldes informieren.
Die Erhöhung ist ab 1.Jänner 2020 neu geregelt.
Sie wird mit Wirkung 1.Jänner jeden Jahres nach den Anpassungsfaktor nach § 108f ASVG durchgeführt.
Die momentane Höhe monatlich (netto) in den einzelnen Stufen beträgt also derzeit:
Stufe 1: € 200,80
Stufe 2: € 370,30
Stufe 3: € 577,00
Stufe 4: € 865,10
Stufe 5: € 1.175,20
Stufe 6: € 1.641,10
Stufe 7: € 2.156,60
Es ist auch möglich durch Wechsel des Kostenträgers etwas unterscheiden können.
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